Zentrale Leistungsüberprüfungen

I. Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 8

Die Lernstandserhebungen überprüfen die langfristig erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Zentrale Vorgaben beziehen sich dabei auf Bildungsstandards als Festlegung bestimmter Kompetenzen in der Jahrgangsstufe 8.

Lernstandserhebungen dienen dazu festzustellen, welche Lernergebnisse Schülerinnen und Schüler erreicht haben. Es soll untersucht werden, inwieweit die fachlichen Anforderungen der Kernlehrpläne erreicht werden und welche Stärken und Schwächen die Schülerinnen und Schüler in den untersuchten Bereichen haben. Den Lehrerinnen und Lehrern geben Lernstandserhebungen damit wertvolle Hinweise zum Förderbedarf der Lerngruppen und Klassen.

Bei der Auswertung werden landesweite Referenzwerte ermittelt. Das ermöglicht den Schulen eine schulübergreifende Einordnung der erreichten Ergebnisse. Damit kann sich beispielsweise eine Schule mit den Ergebnissen vergleichen, die in den einzelnen Schulformen und dabei in Schulen mit ähnlichen Rahmenbedingungen erreicht werden. Eine solche Standortbestimmung hilft den Schulen, den Erfolg ihrer pädagogischen Arbeit besser einschätzen zu können.

Bei den Lernstandserhebungen werden jährlich wechselnd wichtige Teilleistungsbereiche der Fächer untersucht, so etwa die Bereiche Hörverstehen und Schreibkompetenz im Fach Englisch. Mit dem neuen Schulgesetz werden ab dem 1.8.2006 die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Ergebnisse der Lernstandserhebungen für die Leistungsbewertung herangezogen werden können.

Weitere Informationen im WWW:
Ausführliche Informationen sowie Aufgabenbeispiele der Lernstandserhebungen stehen im Internet auf den learn-line.nrw-Seiten

II. Zentrale Leistungsüberprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10

Die am Ende der Jahrgangsstufe 10 stattfindenden zentralen Prüfungen helfen Standards zu sichern und sorgen für Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich der gestellten Anforderungen. Sie geben der einzelnen Schule wichtige Aufschlüsse über Qualität und Erfolg ihres Unterrichts und sie zeigen den Schülerinnen und Schülern, ob sie die für den Übergang in die Oberstufe erforderlichen Kompetenzen erworben haben.

Aufgrund der zentralen Leistungsüberprüfung werden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im ersten Halbjahr drei, im zweiten Halbjahr eine Arbeit und die Prüfung geschrieben. Im Unterschied zu den Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 8 sind die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 elementarer Bestandteil der Beurteilung/Zeugnisnote und somit Teil der sogenannten mittleren Abschlüsse, die in NRW vergeben werden. Die Prüfungen sind schriftlich (mündliche Abweichprüfungen sind möglich), werden zentral gestellt und nach einheitlichen Bewertungskriterien von jeweils zwei Korrektoren korrigiert. Eine über das gesamte Schuljahr sich bis Ende Mai erstreckende Vornote sowie die Note der Prüfungen werden jeweils mit 50 % in die Endnote eingehen.

Alle Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 10 besuchen, nehmen an den Prüfungen teil. Grundlage der Prüfungen sind die Lehrpläne, auf deren Basis am Ende der zehnten Klasse verbindliche Unterrichtsbereiche festgelegt werden, die den Lehrerinnen und Lehrern frühzeitig zwecks Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler mitgeteilt werden. Der genaue Modus der Prüfungen, d.h. Ablauf und Bewertung/Notengebung werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern jeweils zu Beginn des Schuljahres ausführlich erläutert und können unter dem unten genannten Link eingesehen werden.

Weitere Informationen im WWW:
Die verbindlichen Unterrichtsbereiche und Beispielaufgaben sind auch für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern im Internet einzusehen unter learn-line.nrw

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